Die Open-Source-Hardware-Grundsatzerklärung und Definition wurden entwickelt von Mitgliedern des OSHWA-Boards in Zusammenarbeit mit anderen. Die Dokumente wurden ursprünglich im freedomdefined.org-Wiki erarbeitet, dort kann man Befürwortungen der Definition einsehen und eigene hinzufügen.
Open-Source-Hardware (OSHW) Grundsatzerklärung 1.0
Open-Source-Hardware ist Hardware, deren Baupläne öffentlich zugänglich gemacht wurden, so dass alle sie studieren, verändern, weiterverbreiten und sie sowie darauf basierende Hardware herstellen und verkaufen können. Die Quelldateien der Hardware, die Dateien mit denen sie produziert wird, sind verfügbar gemacht im für Veränderungen daran bevorzugten Format. Im Idealfall nutzt Open-Source-Hardware fertig erhältliche Komponenten und Materialien, Standardprozesse, offene Infrastrukturen und frei nutzbare Inhalte, um damit die Möglichkeiten aller zu maximieren, die Hardware zu bauen und zu verwenden. Open-Source-Hardware gibt Menschen die Freiheit, ihre Technik zu kontrollieren während sie Wissen teilen und fördert mit dem offenen Austausch von Bauplänen Handel und Gewerbe.
Open-Source-Hardware (OSHW) Definition 1.0
Die Open-Source-Hardware (OSHW) Definition 1.0 basiert auf der Open-Source-Definition für Open-Source-Software. Diese Definition wurde erstellt von Bruce Perens und den Debian-Entwicklern als Teil der Debian-Free-Software-Leitlinien.
Einführung
Open-Source-Hardware (OSHW) ist ein Begriff für objekthafte Artefakte – Maschinen, Geräte oder andere physische Gegenstände – mit offen zugänglich gemachten Bauplänen, die jede und jeder studieren, verändern, weiterverbreiten und nutzen kann. Die hier stehende Definition will Leitlinien für die Entwicklung und Beurteilung von Lizenzen für Open-Source-Hardware zur Verfügung stellen.
Hardware unterscheidet sich von Software darin, dass die Herstellung eines physischen Objektes immer den Einsatz physischer Ressourcen erfordert. Demgemäß sollen Personen oder Unternehmen, die Dinge („Produkte“) herstellen, die unter einer Open-Source-Hardware-Lizenz zur Verfügung gestellt sind, deutlich machen, dass diese Produkte nicht hergestellt, verkauft, mit Garantieversprechen versehen oder anderweitig unterstützt werden vom Originalentwickler der Hardware und also keine Schutz- oder Handelsmarken des Originalentwicklers verwenden.
Die Verbreitung von Open-Source-Hardware muss geschehen nach diesen Kriterien:
1. Dokumentation
Die Hardware muss mit einer alle Quelldateien einschließenden Dokumentation veröffentlicht werden und die Bearbeitung und Weiterverbreitung der Quelldateien erlauben. Wo die Dokumentation nicht unmittelbar mit dem physischen Produkt verbunden weitergegeben wird, muss eine einfache und zugängliche Möglichkeit bestehen, die Dokumentation zu beziehen zu Kosten, die Reproduktion und Versand der Dokumentation nicht wesentlich übersteigen; vorzugsweise sollte sie über das Internet kostenlos herunterzuladen sein. Die Dokumentation muss die Quelldateien enthalten im für Bearbeitungen daran bevorzugten Format wie z.B. das native Format eines CAD-Programms. Absichtlich undeutliche Dateien sind nicht erlaubt. Zwischen- oder Übergangsformen analog zu kompiliertem Computercode – wie zum Beispiel für den Druck fertige Kupferplatten erstellt aus CAD-Dateien – sind nicht gestattet. Die Lizenz darf fordern, dass die Quelldateien in voll dokumentierten, offenen (Open-Source) Formaten verfügbar gemacht sind.
2. Umfang
Die Dokumentation der Hardware muss eindeutig angeben, welche Teile der Hardware unter der Lizenz veröffentlicht sind falls es nicht alle sind.
3. Notwendige Software
Erfordert die lizenzierte Hardware Software, um richtig zu funktionieren und ihre wesentlichen Aufgaben zu erfüllen egal ob in eingebetteter oder anderer Form, kann die Lizenz folgende Bedingungen stellen:
a) Die Schnittstellen müssen ausreichend dokumentiert sein, damit es mit abschätzbarem Aufwand direkt möglich ist, Open-Source-Software zu schreiben, mit der das Gerät richtig funktionieren und seine wesentlichen Aufgaben erfüllen kann. Das kann zum Beispiel detaillierte Signalzeitdiagramme umfassen oder Pseudocode zur klaren Darstellung der Funktionsweise der Schnittstellen.
b) Die notwendige Software muss unter einer von der OSI (Open Source Initiative) anerkannten Open-Source-Lizenz stehen.
4. Abgewandelte Werke
Die Lizenz muss Veränderungen und abgewandelte Werke zulassen und erlauben, dass diese unter den gleichen Lizenzbedingungen wie das Originalwerk weitergegeben werden. Die Lizenz muss die Herstellung, den Verkauf, die Weiterverbreitung und die Nutzung von Produkten, die auf den Quelldateien beruhen sowie der Quelldateien selbst und von Abwandlungen davon erlauben.
5. Freie Weiterverbreitung
Die Lizenz darf Verkauf oder Weitergabe der Projektdokumentation nicht verbieten. Die Lizenz darf keine Beteiligungen an oder Gebühren für derartige Verkäufe verlangen. Die Lizenz darf keine Beteiligungen an oder Gebühren für den Verkauf abgeleiteter Werke verlangen.
6. Namensnennung
Die Lizenz kann von abgewandelten Dokumenten und von mit dem Werk in Verbindung stehenden Urheberrechtsbemerkungen verlangen, dass der Name des Lizenzgebers genannt wird, wenn Quelldateien oder hergestellte Produkte oder jeweils Abwandlungen davon weitergegeben werden. Die Lizenz kann verlangen, dass diese Informationen einem das Gerät in normaler Weise nutzenden Benutzer zugänglich ist, sollte jedoch kein spezielles Format oder eine spezielle Darstellungsweise dafür festlegen. Die Lizenz kann verlangen, dass abgeleitete Werke einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen als das Originalwerk.
7. Keine Diskriminierung von Gruppen oder Personen
Die Lizenz darf keine Personen oder Personengruppen diskriminieren.
8. Keine Diskriminierung von Betätigungsbereichen
Die Lizenz darf für keinen speziellen Betätigungs- oder Verwendungsbereich die Nutzung des Werkes beschränken. Zum Beispiel darf sie die Hardware nicht von der Nutzung in Unternehmen oder in der Nuklearforschung ausschließen.
9. Weitergabe der Lizenz
Die Lizenz und die darin gewährten Rechte müssen allen, an die das Werk weitergegeben wird, ebenfalls weitergegeben werden. Es darf keine zusätzliche Lizenz bei der Weitergabe hinzugefügt werden.
10. Die Lizenz darf nicht für nur ein spezifisches Produkte gelten
Die von der Lizenz gewährten Rechte dürfen nicht davon abhängen, ob das unter der Lizenz stehende Werk Teil eines spezifischen Produktes ist. Wird ein Teil aus dem Werk herausgelöst und weitergegeben oder genutzt nach den Vorgaben der Lizenz, sollen alle, an die das Werk so weitergegeben wird, die selben Rechte dafür erhalten, die auch für das Originalwerk gewährt sind.
11. Die Lizenz darf andere Hardware oder Software nicht beschränken
Die Lizenz darf Gegenstände nicht einschränken, die mit dem lizenzierten Werk in Verbindung stehen aber keine Ableitungen davon sind. Zum Beispiel darf die Lizenz nicht darauf bestehen, dass andere Hardware, die mit dem lizenzierten Werk zusammen verkauft wird, ebenfalls Open-Source sein muss oder das nur Open-Source-Software zusammen mit dem Werk verwendet wird.
12. Die Lizenz muss technologieneutral sein
Keine Bedingung der Lizenz darf Aussagen treffen, die ausschließlich gültig sind für eine spezifische Technik, ein spezifisches Einzelteil, eine spezifische Komponente, ein spezifisches Material, einen spezifischen Schnittstellenstil oder eine spezifische Nutzung des Schnittstellenstils.
Nachwort
Die Unterzeichner dieser Open-Source-Hardware-Definition erkennen an, dass die Open-Source-Bewegung nur eine mögliche Weise repräsentiert, Informationen zu teilen. Wir ermuntern und unterstützen alle Formen von Offenheit und Zusammenarbeit, ob sie mit dieser Definition übereinstimmen oder nicht.
Übersetzt von Lars Zimmermann (http://larszimmermann.de) & der Open It Agency (http://openitagency.eu)
This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License.
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